vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 90 BVergG 2018 (Kurz)

Kurz1. AuflJuni 2019

Bereitstellung oder Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen

 

(1) Wird ein Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt, sind jedem Unternehmer, der vom öffentlichen Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, die Ausschreibungsunterlagen kostenlos elektronisch zu übermitteln bzw bereitzustellen.

Seite 783

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte