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zu § 51 BVergG 2018 (Stief-Kótrnec)

Stief-Kótrnec1. AuflJuni 2019

Zusätzliche Bekanntmachung auf Unionsebene

 

Der öffentliche Auftraggeber kann Bekanntmachungen, die nicht einer Bekanntmachungsverpflichtung gemäß diesem Bundesgesetz unterliegen, dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung allenfalls existierender einschlägiger Standardformulare für Bekanntmachungen bekannt geben.

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