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zu § 346 (Reisner)

Reisner5. LfgAugust 2015

Verordnungen und Kundmachungen auf Grund dieses Bundesgesetzes, insbesondere auch in seinen neuen Fassungen, können bereits vom Tag der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.

IdF BGBl I 2010/15

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