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XVII. Behördliche Auflösung des Vereins

Hargassner/Steinwendner5. AuflApril 2025

Auflösung

396
Jeder Verein kann mit Bescheid aufgelöst werden, wenn er

innerhalb eines Jahres ab seiner Entstehung keine organschaftlichen Vertreter bestellt hat (§ 2 Abs 3 VerG),

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