Auflösung
Jeder Verein kann mit Bescheid aufgelöst werden, wenn erinnerhalb eines Jahres ab seiner Entstehung keine organschaftlichen Vertreter bestellt hat (§ 2 Abs 3 VerG),Auflösung
Jeder Verein kann mit Bescheid aufgelöst werden, wenn erinnerhalb eines Jahres ab seiner Entstehung keine organschaftlichen Vertreter bestellt hat (§ 2 Abs 3 VerG),