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XII. Aufgaben des Vorstands

Hargassner/Steinwendner5. AuflApril 2025

§ 12 BMI-Musterstatuten

Aufgaben des Vorstands

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insb folgende Angelegenheiten:

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