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VIII. Vereinsorgane

Hargassner/Steinwendner5. AuflApril 2025

§ 8 BMI-Musterstatuten

Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15).

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Der Verein als juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten. Die entsprechenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte kann er aber nicht selbst vornehmen, sondern er bedarf dazu natürlicher Personen. Das Vereinsgesetz sieht dafür verschiedene Organe vor, die unterschiedliche Aufgaben haben und daher auch unterschiedlich ausgestaltet sein müssen.

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