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2. Abschnitt: Die Vereinsstatuten

Hargassner/Steinwendner5. AuflApril 2025

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In den Statuten (Satzungen) eines Vereins iSd Vereinsgesetzes 2002 (VerG) werden der Name, die Zielsetzungen und die innere Ordnung eines Vereins einschließlich seiner Vertretung nach außen bestimmt. Die Statuten sind sozusagen die Verfassung des Vereins. Was bei den Gesellschaftern der Gesellschaftsvertrag ist, sind beim Verein die Statuten. Sie bilden die Grundlage seiner Organisation und seiner Tätigkeit. Die später dem Verein beitretenden Mitglieder werden durch ihren Beitritt Vertragspartner dieses sog „multilateralen“ Vertrags.11Höhne/Jöchl/Lummerstorfer, Das Recht der Vereine6 Kapitel I.6.2.

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