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18.3. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art 3 BMR)

Berger3. AuflMärz 2025

18.3.1. Allgemeines

Lieferung

339
Wird ein Gegenstand von einem Unternehmer an den anderen versendet oder befördert, so liegt quasi spiegelverkehrt zum ig Erwerb eine ig Lieferung vor.

Seite 246

340
Als ig Lieferung gilt auch das rechtsgeschäftslose Überführen von Gegenständen von einem Mitgliedstaat in einen anderen zu eigenen Händen.

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