Rechnung
Rechnungen sind ua auszustellen bei Leistungen an einen anderen Steuerpflichtigen oder an eine nichtsteuerpflichtige juristische Person, bei Überschreiten der Versandhandelsschwelle an Nichtunternehmer, bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, beim Verbringen von Gegenständen, bei Lieferungen neuer Fahrzeuge und bei bestimmten Leistungen an Privatpersonen (§ 11 Abs 1, Art 11 Abs 1 UStG).