9.3.1. Künstler (Abs 3 Z 4)
348. Beispiel:
Ein Finanzbeamter schreibt ein Sachbuch über Umsatzsteuerbeispiele und einen Roman über einen Steuerbetrüger. Er erhält jeweils € 1.000,00 Honorar.
Lösung:
Nicht ermäßigt sind die Leistungen der Fach- und Sachbuchautoren. Begünstigt sind hingegen künstlerisch tätige Literaten und Textautoren.