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9.3. Ermäßigter Steuersatz von 13 % (Abs 3)

Berger3. AuflMärz 2025

9.3.1. Künstler (Abs 3 Z 4)

348. Beispiel:

Ein Finanzbeamter schreibt ein Sachbuch über Umsatzsteuerbeispiele und einen Roman über einen Steuerbetrüger. Er erhält jeweils € 1.000,00 Honorar.

Lösung:

Nicht ermäßigt sind die Leistungen der Fach- und Sachbuchautoren. Begünstigt sind hingegen künstlerisch tätige Literaten und Textautoren.

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