Ort der Einfuhr
Grundsätzlich erfolgt die Einfuhr eines Gegenstandes in dem Land, in dessen Gebiet der Gegenstand zuerst eingeführt wird. Wird der Gegenstand allerdings (ohne Abfertigung zumSeite 60
Ort der Einfuhr
Grundsätzlich erfolgt die Einfuhr eines Gegenstandes in dem Land, in dessen Gebiet der Gegenstand zuerst eingeführt wird. Wird der Gegenstand allerdings (ohne Abfertigung zumSeite 60