48. Beispiel:
Ein österreichisches Unternehmen (Wien) hat eine Betriebsstätte in der Slowakischen Republik (Preßburg) und in Österreich (Graz). Zwischen dem Stammhaus und den Betriebsstätten werden gegenseitig Leistungen (anteilige Kosten und auch direkte Leistungen) verrechnet. Weiters beantragt das Unternehmen in Österreich und der Slowakischen Republik eine Mehrwertsteuernummer für seine Betriebsstätten. Seite 23
Lösung: