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3. Räumlicher Anwendungsbereich (§ 1 Abs 2 und 3 UStG) (Berger)

Berger3. AuflMärz 2025

räumlicher Anwendungsbereich

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Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG gilt für das Gemeinschaftsgebiet, das nach den Art 5 ff bestimmt wird.

37. Beispiel:

A (Wien) liefert an B (Portugal) Waren iHv € 600,00 auf die Kanarischen Inseln.

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