räumlicher Anwendungsbereich
Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG gilt für das Gemeinschaftsgebiet, das nach den Art 5 ff bestimmt wird.37. Beispiel:
A (Wien) liefert an B (Portugal) Waren iHv € 600,00 auf die Kanarischen Inseln.
räumlicher Anwendungsbereich
Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG gilt für das Gemeinschaftsgebiet, das nach den Art 5 ff bestimmt wird.37. Beispiel:
A (Wien) liefert an B (Portugal) Waren iHv € 600,00 auf die Kanarischen Inseln.