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Vorwort (Berger)

Berger3. AuflMärz 2025

Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten und aufkommensstärksten Steuern. Sie betrifft nahezu jeden Unternehmer. Ursprünglich als „Buchhaltersteuer“ (Umsatzsteuer ist gleich „Bemessungsgrundlage mal Steuersatz“) geringschätzig in der Wissenschaft abgetan, hat sie sich durch den EU-Beitritt, die Globalisierung und auch durch die zunehmende Komplexität der wirtschaftlichen Vorgänge (zB bei Gutscheinen etc) zu einer gleichwertigen Wissenschaft im Vergleich zu anderen Steuern (zB der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer) entwickelt. Verkomplizierend kommt auch hinzu, dass durch den EU-Beitritt nicht nur die Auslegung der nationalen Gerichte, sondern auch vor allem die Auslegung des Europäischen Gerichtshofes zu beachten ist. Dessen Auslegung kann nicht nur die nationale Interpretation, sondern auch nationale Gesetzesbestimmung (rückwirkend) beeinflussen (letztens beispielsweise bei der Margenbesteuerung für Reisebüros). Vor diesem Hintergrund kommt erschwerend hinzu, dass Besteuerungsgrundlagen etc nicht nach Abschluss einer Periode ‒ quasi geruhsam am Schreibtisch ‒ aufbereitet werden können, sondern vom Unternehmer in der betrieblichen Praxis bei jedem Geschäftsfall ad hoc beurteilt werden müssen. Der Fiskus tut sich dabei leichter, weil er lange nach Abschluss des Geschäftes einen Geschäftsfall prüfen und dann die Mängel genüsslich für eine allfällige Nachzahlung dokumentieren kann. Wer schaut schon immer im hektischen Alltag auf eine Rechnung, ob alle Rechnungsmerkmale vorhanden sind? Gerade deshalb versucht dieses Werk quer durch den „Umsatzsteuergemüsegarten“ praktische Fälle darzustellen und zu lösen, damit auch ein Leser, der in der Materie nur Grundkenntnisse besitzt, einen Zugang zur Umsatzsteuer bekommt und allfällige ähnliche Fälle zu lösen im Stande ist. Die Lösungen sind kurz gehalten und beschränken sich auf das Wesentliche. Weiters wird zusätzlich zu den Lösungen die richtige Eintragung in die Umsatzsteuervoranmeldung bzw Jahreserklärung abgebildet, sodass der Anwender auch direkt bei Lösung seines eigenen Falles die Eingabe in der Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen kann. Dies ist wichtig, weil eine falsche Eingabe eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen kann.

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