Aus abgabenrechtlicher Sicht sind folgende gesetzliche Anpassungen von Interesse:
Der im EStG verwendete Begriff „Homeoffice-Pauschale“ wird für Zeiträume ab 01.01.2025 auf „Telearbeitspauschale“ abgeändert.Dementsprechend kommt es am L16 (Version für 2025) auch zu einer Anpassung der Bezeichnung „Homeoffice-Tage“ bzw „Homeoffice-Pauschale“ auf „Telearbeitstage“ bzw „Telearbeitspauschale“.