Die Pensionen für 2025 steigen um 4,6 % (Anpassungsfaktor von 1,046 gemäß BGBl. II Nr. 291/2024 vom 24.10.2024). Demnach erhöht sich auch die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) mit Wirkung ab 01.01.2025 von € 1.217,96 auf € 1.273,99.
Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, gelten ab 01.01.2025 die folgenden Lohnpfändungswerte.