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1.6. Existenzminimum-Werte 2025

Kraft/Kronberger1. AuflJänner 2025

Die Pensionen für 2025 steigen um 4,6 % (Anpassungsfaktor von 1,046 gemäß BGBl. II Nr. 291/2024 vom 24.10.2024). Demnach erhöht sich auch die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) mit Wirkung ab 01.01.2025 von € 1.217,96 auf € 1.273,99.

Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, gelten ab 01.01.2025 die folgenden Lohnpfändungswerte.

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