Durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 144/2024 vom 09.10.2024) wird das „letzte Drittel“ der Inflationsabgeltung („Abschaffung der kalten Progression“) für außertourliche Steuerbegünstigungen verwendet (siehe nachfolgend).
Durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 144/2024 vom 09.10.2024) wird das „letzte Drittel“ der Inflationsabgeltung („Abschaffung der kalten Progression“) für außertourliche Steuerbegünstigungen verwendet (siehe nachfolgend).