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H. Behandlung von Kleinbeträgen (§ 242 BAO)

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

Abgabenbeträge des Bundes unter der Bagatellgrenze iHv 20 € sind nicht zu vollstrecken und Guthaben unter 5 € nicht von Amts wegen zurückzuzahlen.

§ 242 BAO verbietet jedoch nur die zwangsweise Einbringung von Abgabenbeträgen unter 20 € und steht damit einer sonstigen Einhebung nicht entgegen.

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