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IV. Verjährung im Steuerrecht

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

Die Verjährung im Steuerrecht ist von Amts wegen zu beachten (vgl zB bereits VwGH 23.10.1970, 442/70, sowie VwGH 15.2.2006, 2002/13/0182).

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