1. Einführung
Art 2 Abs 1 der österreichischen Bundesverfassung (B-VG) proklamiert Österreich als einen Bundesstaat (bundesstaatliches Prinzip), der bekanntermaßen aus den neun selbständigen Bundesländern gebildet wird.
Die damit geschaffene föderalistische Struktur bringt auch für den Bereich der Rechtsetzung und Vollziehung in Österreich ein aufeinander abgestimmtes System der Kompetenzverteilung mit sich.