Geht man davon aus, dass viele Industrien gerade ihr klassisches Geschäfts- und auch Produktmodell verlassen und verändern müssen, wird sich diese Frage auch für Anwaltskanzleien in der Zukunft stellen. Dabei muss es nicht unbedingt um ein „Entweder-oder“ gehen, sondern die Entwicklung kann auch in völlig neue Geschäftsmodelle münden, die noch auf dem jetzigen Markenversprechen beruhen. So produzieren beispielsweise Autohersteller weiterhin Autos und entwickeln gleichzeitig unter ihrer Marke oder auch einer neuen Marke, aber unter Verwendung ihrer Produkte, neue Mobilitätskonzepte, die sie unabhängig vom bisherigen Geschäftsmodell neue Geschäftsbereiche erschließen lassen.