Die digitale Veränderung der Industrie wird noch zeigen, inwiefern Technisierung und Automatisierung die Schlüsselelemente einer zukünftigen Markenbildung sein werden oder eben auch nur Werkzeuge im Rahmen einer ohnehin stattfindenden Weiterentwicklung der jeweiligen Kanzleimarke. Wird es weiter ein „Peoples’ Business“ bleiben? Trägt das jetzige juristische Ausbildungs- und Karrieremodell auch weiterhin den „Business Case“ einer als Partnerschaftsgesellschaft organisierten Anwaltskanzlei? Momentan kann man jedenfalls festhalten, dass die Qualität der Expertise, des Services und die allgemeine Qualitätsanmutung einer Kanzlei inklusive deren technischer Umsetzungskompetenz wesentliche Elemente einer Kanzleimarke darstellen. Je höher, besser und einfacher diese Elemente im Bewusstsein („Mind Set“) der Mandanten verankert sind, desto mehr und desto profitabler wird das Geschäft sich sicherlich zukünftig entwickeln.