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3. Adäquate Preisgestaltung für die Produkt- und Serviceangebote (Marke als positives Preiselement)

Lichtblau3. AuflMärz 2019

Beratungsqualität

Marke

10
Es liegt auf der Hand: Wenn die Produkt- und Servicequalität sowie das äußere und formale Qualitätsversprechen stimmen, wird damit auch die „Bepreisung“ der angebotenen Beratung beeinflusst. Hohe Qualität, schneller und zuverlässiger Service rechtfertigen auch einen höheren Preis des Angebots. Angesichts des digitalen Wandels und der zunehmenden Möglichkeiten, dass automatisierte, eventuell sogar durch Maschinen selbstständig generierte Abläufe inhaltliche anwaltliche Beratung übernehmen, wird das bisher weitgehend zeitbasierte Abrechnungsmodell infrage gestellt.22Siehe in diesem Zusammenhang auch Bandey/Kupsch, Kap. 12 m. w. Nachw. Daher wird die äußere Wahrnehmung der Übersetzungen des qualitativ hochwertigen juristischen Know-hows in automatisierte Abläufe ein wichtiges Kriterium für die zukünftige Preisgestaltung sein.

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