Grundlage jeder unternehmerischen Entscheidung sollte also die Schaffung einer ausreichenden Tatsachengrundlage sein. Eine Unternehmensleitung muss daher nicht nur alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausschöpfen, sondern unter Abwägung zwischen Kosten und Nutzen einer ausgiebigen Tatsachenermittlung permanent in der Lage sein muss, unternehmerische Entscheidungen zu treffen.
Seite 307