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4. Indirekte Nutzung von Software

Jacobs3. AuflMärz 2019

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Auch die Nutzung von Software und die damit verbundene Bestimmung einer ausreichenden Lizenzierung kann Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen stellen, wie sich in letzter Zeit insbesondere am Fall der so genannten „indirekten Nutzung“ von Software gezeigt hat.4545Ein Gericht aus dem Vereinigten Königreich hat dem Software-Hersteller in diesem Zusammenhang Recht gegeben; siehe hierzu Urteil des britischen High Court of Justice vom 16.2.2017 („SAP UK Ltd. (SAP) vs. Diageo Great Britain Ltd. (Diageo)“, [2017] EWHC 189 (TCC)). Anlass war ein Lizenzmodell, welches eine Nutzung der ERP-Software auch dann bejahte, wenn lediglich die Verarbeitungsaktivitäten in dieser Software aktiviert werden, unabhängig von der Zugriffsmethode, d.h. auch ohne Nutzerzugriff auf das System zu haben und auch durch Drittanwendungen.

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