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3.4. Verzeichnis der gelöschten Eintragungen

Köllensperger1. AuflNovember 2024

Eintragungen

Verzeichnis der gelöschten Eintragungen

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Seit der Umstellung des Grundbuchs auf ADV ist zu jedem Hauptbuch ein Verzeichnis der gelöschten Eintragungen – auch „Löschungsverzeichnis“ oder „historisches Verzeichnis“ genannt – zu führen (§ 3 Abs 1 GUG; siehe Anhang Rz 725), in das die gelöschten Eintra

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gungen ausgelagert werden, um das Hauptbuch von unnötigem Ballast zu befreien.126126ErläutRV zum GUG 334 BlgNR 15. GP 10; es besteht daher zu jeder die aufrechten, aktuellen Eintragungen umfassenden Grundbuchseinlage eine „Paralleleinlage“, in welcher sich die gelöschten oder veränderten Eintragungen befinden (Jauk, Grundbuch in der Praxis 4). Das moderne Hauptbuch gibt also grundsätzlich nur den aufrechten Grundbuchsstand wieder. Dass eine Eintragung gelöscht und damit automationsunterstützt in das Löschungsverzeichnis „verschoben“ wurde, wird aus dem Hauptbuch selbst nur insofern ersichtlich, als in der Reihenfolge der dortigen LNR oder Kleinbuchstaben eine Lücke oder allenfalls der Hinweis „gelöscht“ aufscheint (siehe Rz 77 f).

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