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6. Dauernde Beschäftigung im Ausland

Bendlinger4. AuflOktober 2024

SV im Verhältnis zu Drittstaaten

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In den folgenden Fällen besteht keine Pflichtversicherung in Österreich (§ 3 Abs 3 ASVG):

Für Dienstnehmer inländischer Betriebe bei dauernder Beschäftigung im Ausland. Eine zeitlich unbefristete oder die 5-Jahresfrist überschreitende Entsendung ist als dauernde Beschäftigung im Ausland anzusehen, auch dann, wenn sie faktisch schon nach 3 Monaten endet.

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