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7. Die Entsendung von selbständig tätigen Personen

Bendlinger4. AuflOktober 2024

7.1. Die Grundprinzipien

7.1.1. „Entsendung“ selbständig erwerbstätiger Personen

Sozialversicherungsrecht der EU

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Gem Art 11 Abs 3 lit a VO (EG) 883/2004 gilt auch für selbständig tätige Personen das Territorialprinzip. Vorbehaltlich allfälliger Sonderregeln in den Art 12–16 VO (EG) 883/2004 unterliegt eine Person, die eine Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Tätigkeitsstaates.

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