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1. Das Verhältnis der Rechtsordnungen11Bei der Abfassung dieses Abschnittes waren die folgenden Quellen eine maßgebliche Hilfe: BMASK, Europäische Sozialversicherung, Fragen-Antworten-Katalog (30. 8. 2013); Social Europe, Praktischer Leitfaden zum anwendbaren Recht in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz (2013); Europäische Kommission, Leitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmern (2019); DGservice, Auslandstätigkeit – Wer ist wo versichert (Stand 01/2024); Spiegel, Grenzüberschreitende Fragen der sozialen Sicherheit (Schwerpunkt: Anzuwendende Rechtsvorschriften), Stand 1. 3. 2017; Spiegel/Daxkobler/Strban/Pieter van der Mei, Analytical Report 2014 – The relationship between social security coordination and taxation law, FreSsco, European Commission (December 2014).

Bendlinger4. AuflOktober 2024

1.1. Primär- und Sekundärrecht

Sozialversicherungsrecht der EU

1
Nach dem Stufenbau der Rechtsordnung ist die Frage, welches Sozialversicherungssystem auf eine Person anzuwenden ist, in folgender Reihenfolge zu klären:

Recht der Europäischen Union

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