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4.2.2.2.6. Die Entscheidungsbefugnis des Bundesverwaltungsgerichts im Nachprüfungsverfahren – Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers

Reisner1. LfgMai 2024

Bundesverwaltungsgericht (BVwG)

Gesondert anfechtbare Entscheidungen

Nichtigerklärung

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