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3.1.6.4.5. Haftungen

Laback3. LfgJuli 2025

3.1.6.4.5.1. Zivilrechtliche Haftung

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Der Auftraggeber kann nach Zuschlagserteilung gegen den Auftragnehmer erforderlichenfalls die Einhaltung der genannten Regelungen aufgrund des Leistungsvertrages im Klageweg durchsetzen.295295ErläutRV 69 dBlg 26. GP 123; Heid/Kurz in Heid/Reisner (Hrsg), Handbuch Vergaberecht5 Punkt 3.4. Rz 49. Nach anderer Meinung besteht ein Rücktrittsrecht.296296Öhler/Schramm in Schramm/Aicher/Fruhmann (Hrsg), BVergG 2006 (1. Lfg 2009) § 84 Rz 17–18; ähnlich Kurz in Wiesinger, Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft 159–160.

3.1.6.5.4.2. Erweiterte Auftraggeberhaftung gem § 9 LSD-BG

Bürge- und Zahlerhaftung

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