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3.1.6.4.2. Innerstaatliche Sachverhalte und Leistungserbringung im Ausland

Laback3. LfgJuli 2025

82
Bei innerstaatlichen Sachverhalten kommt uneingeschränkt österreichisches Recht zur Anwendung, insb Kollektivverträge sowie Satzungen und Mindestlohntarife.

Allgemein gilt, dass § 93 Abs 2 BVergG 2018 nur auf Leistungen abstellt, die in Österreich zu erbringen sind.

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