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2.2.4.4. Personenbezogene Gesundheits- und Sozialleistungen

Höfler-Petrus/Konrath2. LfgSeptember 2024

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Anhang XVI enthält im Gesundheits- und Sozialbereich sowohl personenbezogene als auch nicht personenbezogene Dienstleistungen. Diese Unterscheidung ist von Relevanz im Zusammenhang mit der Berücksichtigung qualitätsbezogener Aspekte im Vergabeverfahren.

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