Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ertragsbesteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen grundlegend geändert. Damit hat der Gesetzgeber erstmals ausdrückliche gesetzliche Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen in Kraft gesetzt.1 Er trug damit der zunehmenden Bedeutung von Kryptowährungen im Wirtschaftsleben und in der Vermögensveranlagung Rechnung. Kryptowährungen sind nunmehr der Veranlagung in anderen typischen Anlageklassen wie Wertpapieren, GmbH-Anteilen, Aktien oder Immobilienbesitz gleichgestellt. Dadurch ergeben sich im Vergleich zur Vorauflage dieses Kapitels maßgebliche Änderungen im Bereich der ertragsteuerlichen Behandlung.