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F. Angrenzende Phänomene in der jüngeren Praxis

Zahradnik/Richter-Schöller/Sieder2. AuflMai 2024

1. Non Fungible Token (NFT)

NFT

Non Fungible Token

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Unter NFTs werden Kryptowerte verstanden, die durch ihre technischen Eigenschaften untereinander nicht austauschbar sind.176176Vgl Kapitel IV.B.2. Vgl Toman/Schinerl, Non Fungible Token – unreguliert? ZFR 2023, 276; Aubrunner/Tatschl, Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) Regulatorische Weichenstellung in der Blockchain-Sphäre, GesRZ 2022, 347 (349); BaFin, Non-Fungible-Token: Auf den Inhalt kommt es an, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2023/fa_bj_2303_NFT.html (zuletzt aufgerufen am 12. 4. 2024); zudem auf Einzigartigkeit abstellend Stifter/Schindler/Judmayer, Blockchain – Anwendungsformen, Lexis Briefings Wirtschaftsrecht; zusätzlich auf Identifizierbarkeit abstellend Fasching/Bernsteiner, Das ABGB in der digitalen Welt: Überlegungen zur rechtlichen Einordnung von NFT, RdW 2022, 234. Die Einmaligkeit eines NFTs ergibt sich dabei aus seiner individuellen Kennung (Token-ID), wobei im Gegensatz zu fungiblen Token auf der Blockchain-Adresse eines Nutzers nicht der Gesamtbestand (UTXO) notiert wird, sondern eine eindeutig identifizierbare Token-ID.177177Toman/Schinerl, ZFR 2023, 276; BaFin, Non-Fungible-Token: Auf den Inhalt kommt es an, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2023/fa_bj_2303_NFT.html (zuletzt aufgerufen am 12. 4. 2024). Gemeinsam mit Kryptowährungen haben NFTs die Nutzung der Blockchain-Technologie. Für NFTs wird meistens die Ethereum-Blockchain verwendet. Durch ihre Nicht-Austauschbarkeit unterscheiden sich NFTs aber klar von Kryptowährungen.

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