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A. Einleitung

Zahradnik/Richter-Schöller/Sieder2. AuflMai 2024

Aufsichtsrecht

1
Im folgenden Abschnitt werden Kryptowährungen aus aufsichtsrechtlicher Perspektive behandelt, wobei ihre Zahlungsfunktion iS eines Payment-Coins11Vgl zur Einordnung von Token Kapitel IV.B.2. (auch: Kryptowährungen, Coins und Currency Token). im Vordergrund steht. Im Kern geht es also um Bitcoin & Co aus regulatorischer Sicht.22Davon abzugrenzen ist die Einordnung von Krypto-Assets aus kapitalmarktrechtlicher Sicht iS eines Security Token. Dieser Aspekt wird im Kapitel IX behandelt.

2
Technisch handelt es sich bei Kryptowährungen um virtuelle Wertträger (Coins und Token), die auf einer Blockchain fußen, darüber dezentral verwaltet und übertragen werden. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht ist dabei wesentlich, dass bei solchen „Peer-to-Peer“-Systemen die Transaktionen direkt zwischen den Nutzern des Systems erfolgen, ohne dass es eine zentrale ausgebende Stelle (Emittent) oder eine Abwicklungsstelle gibt.33Vgl zu den technischen Aspekten der Blockchain näher Kapitel I.

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