Aufsichtsrecht
Im folgenden Abschnitt werden Kryptowährungen aus aufsichtsrechtlicher Perspektive behandelt, wobei ihre Zahlungsfunktion iS eines Payment-Coins1 im Vordergrund steht. Im Kern geht es also um Bitcoin & Co aus regulatorischer Sicht.2Technisch handelt es sich bei Kryptowährungen um virtuelle Wertträger (Coins und Token), die auf einer Blockchain fußen, darüber dezentral verwaltet und übertragen werden. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht ist dabei wesentlich, dass bei solchen „Peer-to-Peer“-Systemen die Transaktionen direkt zwischen den Nutzern des Systems erfolgen, ohne dass es eine zentrale ausgebende Stelle (Emittent) oder eine Abwicklungsstelle gibt.3