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A. Einführung

Berger/Toifl/Hinterleitner13. AuflFebruar 2024

Es war ursprünglich vorgesehen, dass in der EU das Ursprungslandprinzip gilt. Das hätte bedeutet, dass jeder Unternehmer seine Umsätze in seinem Sitzstaat versteuert, egal wohin und an wen diese Lieferungen innerhalb der EU erfolgen. Das hätte aber zur Folge, dass Länder, die mehr exportieren, begünstigt wären, weil die USt dann in diesen Ländern abgeführt wird und infolgedessen in Mitgliedstaaten, in denen mehr importiert wird, weniger USt eingenommen wird. Ein Ausgleich hätte allenfalls über ein Clearingsystem erfolgen können, welches aber schwer zu realisieren ist.

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