Lesen Sie aufmerksam § 1 und Art 1 BMR!
Damit ein Umsatz überhaupt der USt unterliegen kann, muss geklärt werden, ob der Vorgang überhaupt steuerbar ist.
Voraussetzung für die Steuerbarkeit eines Umsatzes ist grds das Vorliegen eines Leistungsaustausches. Ein Leistungsaustausch liegt vor, wenn in den Umsatz mind zwei Personen involviert sind, eine Leistung und eine Gegenleistung vorliegen sowie ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen diesen beiden Vorgängen gegeben ist.