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5.12. Der Richter als Zeuge

Kolland1. AuflFebruar 2024

Zeugenbeweis

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Richter werden gelegentlich als Zeugen zu bereits abgeschlossenen Prozessen beantragt. Meistens soll durch ihre Aussage die Absicht der Parteien109109Dabei handelt es sich um eine Tatsachenfrage; RS0017911. beim Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ergründet werden.

Tipps:

Der Richter muss vor seiner Zeugenaussage vom zuständigen Oberlandesgericht von seiner amtlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 58 RStDG) entbunden werden.

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