Zeugenbeweis
Richter werden gelegentlich als Zeugen zu bereits abgeschlossenen Prozessen beantragt. Meistens soll durch ihre Aussage die Absicht der Parteien109 beim Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ergründet werden.Tipps:
Der Richter muss vor seiner Zeugenaussage vom zuständigen Oberlandesgericht von seiner amtlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 58 RStDG) entbunden werden.