Sachverständigenbeweis
Die Praxis zeigt, dass bei der Frage, wer einen Kostenvorschuss zu erlegen hat und welche Folgen mit dem Nichterlag verbunden sind, Unsicherheiten bestehen.4.8.1. Der Erlagsauftrag
§ 365 Satz 1 bestimmt, dass der Beweisführer, sofern ihm nicht die Verfahrenshilfe bewilligt ist, über Auftrag des Gerichts innerhalb einer bestimmten Frist einen Kostenvorschuss für dieSeite 897