Sachverständigenbeweis
Sachverständigengutachten
In der Praxis geschieht die „Erörterung“ des Gutachtens häufig dadurch, dass die Parteienvertreter schriftliche Fragenlisten formulieren und das Gericht den Sachverständigen mit deren schriftlichen Beantwortung beauftragt, was sich beliebig oft wiederholen kann. Das Ergebnis ist nicht selten ein über Monate entstehendes Flickwerk aus Haupt- und Ergänzungsgutachten.