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3.5. Die Beischaffung von Urkunden durch das Gericht und der Vorlageauftrag

Kolland/Kolland-Twaroch1. AuflFebruar 2024

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Der

amtswegige Vorlageauftrag und die amtswegige Beischaffung von Urkunden sind in § 183 geregelt;die Beischaffung über Antrag einer Partei in ua § 301,

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