Beweismittel
Da das Gericht grundsätzlich nicht gezwungen werden soll, sehenden Auges auf unrichtiger Grundlage zu urteilen, lehnt es die Rsp zu Recht ab, für Beweise, die von einer Prozesspartei (oder einem Dritten) rechtswidrig105 erlangt wurden und/oder die im Prozess rechtswidrigerweise angeboten bzw verwendet werden, ein generelles Beweisverwertungsverbot anzunehmen.106