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1.4. Das rechtswidrig erlangte Beweismittel

Kolland1. AuflFebruar 2024

Beweismittel

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Da das Gericht grundsätzlich nicht gezwungen werden soll, sehenden Auges auf unrichtiger Grundlage zu urteilen, lehnt es die Rsp zu Recht ab, für Beweise, die von einer Prozesspartei (oder einem Dritten) rechtswidrig105105Die Verwendung und Verwertung rechtmäßig erlangter Tonaufnahmen, zB eines nach den Bestimmungen der StPO rechtmäßig abgehörten Telefonates, hat der OGH als zulässig erachtet; vgl 8 ObA 297/95 = SZ 69/14. erlangt wurden und/oder die im Prozess rechtswidrigerweise angeboten bzw verwendet werden, ein generelles Beweisverwertungsverbot anzunehmen.106106Vgl 8 ObA 297/95 = SZ 69/14.

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