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5.2. Die Einschränkung der Klage

Kolland1. AuflFebruar 2024

Klageänderung

Klageeinschränkung

17
Die Einschränkung des Klagebegehrens (zB auf Kosten) ist nach stRsp grundsätzlich jederzeit5454Zur Zulässigkeit im Rechtsmittelverfahren vgl RS0039644. auch ohne Angabe von Gründen und - wegen § 235 Abs 4 - ohne Zustimmung des Beklagten zulässig,5555RS0039651; 6 Ob 171/17s. was auch für das Fallenlassen von Eventualbegehren gilt.5656RS0043233.

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