vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.2. Die Prüfung der Klage

Kolland1. AuflFebruar 2024

3.2.1. Sinn- und zwecklose Klagen

Klage

4
Ist Sinn und Zweck der Klage nicht erkennbar, kann eine sachdienliche Prüfung also gar nicht vorgenommen werden, ist die Klage gem § 86a Abs 2 ohne Verbesserungsversuch und ohne jede weitere Prüfung zurückzuweisen.44Die mit BudgetbegleitG 2011, BGBl I 2010/111, eingeführte Regelung könnte sich - mag dies auch nicht in der Intention des Gesetzgebers gelegen gewesen sein; vgl ErläutRV 269 BlgNR 24. GP 83 f - mE gut als Abgrenzungskriterium für die in der Lehre als Prozessvoraussetzung statuierte „ordnungsgemäße Klageerhebung“, ohne die der Zivilprozess gar nicht eingeleitet werden könnte, eignen; vgl dazu etwa Rechberger/Klicka in Rechberger/Klicka, ZPO5 Vor § 226 Rz 7.

3.2.2. Ausgeschlossenheit/Befangenheit

Ausgeschlossenheit

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte