Auf den im Erwägungsgrund (69) des Vorschlages über ein Gesetz über digitale Dienste angesprochenen Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassrede im Internet ist kurz einzugehen. Dieser stellt ein am 31.5.2016 von der Kommission einerseits und den IT-Unternehmen Facebook, Microsoft, Twitter und Google (YouTube) andererseits unterfertigtes Dokument dar, welche das Ziel hat, die online erfolgende Verbreitung von „illegaler Hassrede“ zu verhindern bzw. zu bekämpfen. <i>Galla</i>, Hass im Netz (2021), Seite 187 Seite 187
Darin halten die IT-Unternehmen fest, dass der vorliegende Verhaltenskodex darauf abzielen soll, ihre eigenen Aktivitäten zu steuern und „best practices“ mit anderen Internetunternehmen, Plattformen und Social-Media-Betreibern auszutauschen. Der rechtlich relevante Teil ist wie folgt zu übersetzen: Die IT-Unternehmen, welche die Führung bei der Bekämpfung der Verbreitung illegaler Hassreden im Internet übernehmen, haben mit der Europäischen Kommission einen Verhaltenskodex vereinbart, in dem diverse öffentliche Verpflichtungen („public commitments“) festgelegt sind. Bei diesen Verpflichtungen handelt es sich insbesondere um Folgende: