§ 1328a ABGB wurde in seinem Absatz 2 geändert, sodass dieser nunmehr lautet wie folgt (die Änderung ist hervorgehoben und zum besseren Verständnis wird auch der erste Absatz zitiert):
§ 1328a ABGB wurde in seinem Absatz 2 geändert, sodass dieser nunmehr lautet wie folgt (die Änderung ist hervorgehoben und zum besseren Verständnis wird auch der erste Absatz zitiert):