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4. Checkliste Kostenverzeichnis

Albiez/Hartl1. AuflApril 2023

Das Kostenverzeichnis ist am Schluss der mündlichen Verhandlung an Gericht und Gegner zu übergeben (§ 54 ZPO).33Auch wenn die Verzeichnung der Kosten (nur) auf jedem Schriftsatz erfolgt, sind die so verzeichneten Kosten aber zu berücksichtigen und zuzusprechen (OGH 2 Ob 11/19k mwN).

Da es regelmäßig vorkommt, dass Verhandlungen bereits in der vTS geschlossen werden, muss zu jedem Verhandlungstermin ein vollständiges und aktuelles Kostenverzeichnis vorbereitet und – in ausreichender Anzahl für Gericht und Gegner – mitgebracht werden.

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