In der Regel wird jedes Verfahren in der zuständigen Geschäftsabteilung bei Gericht unter einem eigenen Aktenzeichen im Register geführt (vgl §§ 371 ff GeO).
Das Aktenzeichen setzt sich zusammen aus
der zuständigen Gerichtsabteilung,In der Regel wird jedes Verfahren in der zuständigen Geschäftsabteilung bei Gericht unter einem eigenen Aktenzeichen im Register geführt (vgl §§ 371 ff GeO).
Das Aktenzeichen setzt sich zusammen aus
der zuständigen Gerichtsabteilung,