Vielfach geht es in der Praxis um die Bewertung des Verhaltens der Lenker im Zusammenhang der „Mithilfe“ bei der Be-/Entladung. Ist diese Mithilfe für den Frachtführer haftungsbegründend?
Hier sind mehrere Fälle denkbar:
Vielfach geht es in der Praxis um die Bewertung des Verhaltens der Lenker im Zusammenhang der „Mithilfe“ bei der Be-/Entladung. Ist diese Mithilfe für den Frachtführer haftungsbegründend?
Hier sind mehrere Fälle denkbar: